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Reisepass Ausstellung neu wegen Ablauf der Gültigkeit


Zuständige Behörde:

Gemeinde Söhlde
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
Telefon:
0 51 29 / 9 72 - 0

Fax:
0 51 29 / 9 72 - 13

E-Mail:

Internet:

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Ansprechpartner:

Sarah-Annabell Flöter
Fachbereich I / Bürgerservice
Einwohnermeldeamt, Pässe
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
Telefon:
0 51 29 / 9 72 - 32

Fax:
0 51 29 / 9 72 - 13

Raum:
7, EG

E-Mail:

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Christine Fuchs
Fachbereich I / Bürgerservice
Einwohnermeldeamt, Pässe
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
Telefon:
0 51 29 / 9 72 - 34

Fax:
0 51 29 / 9 72 - 13

Raum:
8, EG

E-Mail:

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Leistungsbeschreibung

Eine Verlängerung des Reisepasses ist nicht möglich. Ist der Reisepass abgelaufen, muss - soweit der Reisepass weiterhin benötigt wird - ein neuer Reisepass ausgestellt werden.


Verfahrensablauf

Der Antragsteller/die Antragstellerin muss für die Beantragung des Reisepasses (e-Pass) persönlich vorstellig werden. Der Antrag wird vor Ort mit dem Bearbeiter ausgefüllt. Der Antragsteller/die Antragstellerin muss lediglich unterschreiben.


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.


Welche Unterlagen werden benötigt?
  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
  • aktueller Reisepass

Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport


Gebühren
  • Gebühr: 37,50 Euro
    Reisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
  • Gebühr: 59,50 Euro
    Reisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
  • Gebühr: 70,00 Euro
    Reisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
  • Gebühr: 92,00 Euro
    Reisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)