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Wohnsitz Abmeldung des Nebenwohnsitzes


Zuständige Behörde:

Gemeinde Söhlde
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
Telefon:
0 51 29 / 9 72 - 0

Fax:
0 51 29 / 9 72 - 13

E-Mail:

Internet:

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Ansprechpartner:

Sarah-Annabell Flöter
Fachbereich I / Bürgerservice
Einwohnermeldeamt, Pässe
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
Telefon:
0 51 29 / 9 72 - 32

Fax:
0 51 29 / 9 72 - 13

Raum:
7, EG

E-Mail:

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Christine Fuchs
Fachbereich I / Bürgerservice
Einwohnermeldeamt, Pässe
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
Telefon:
0 51 29 / 9 72 - 34

Fax:
0 51 29 / 9 72 - 13

Raum:
8, EG

E-Mail:

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Leistungsbeschreibung

Eine Nebenwohnung, die Sie nicht mehr bewohnen, melden Sie der zuständigen Stelle. Diese passt entsprechend die Eintragung im Melderegister an.


An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie keine neue Wohnung beziehen, ist der Auszug aus einer Nebenwohnung der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt mitzuteilen, in der Sie die Hauptwohnung oder die Nebenwohnung haben.


Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Wohnungsgeberbestätigung
  • Meldeschein

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.


Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abmeldung ist frühestens eine Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss spätestens 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.


Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare

Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.


Fachlich freigegeben durch

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport