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Kommunale Sportstätten


Zuständige Behörde:

Gemeinde Söhlde
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
Telefon:
0 51 29 / 9 72 - 0

Fax:
0 51 29 / 9 72 - 13

E-Mail:

Internet:

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Ansprechpartner:

Sebastian Bauer
Fachbereich III
Leiter Fachbereich III, Dipl.-Ing. (FH), Kataster, Vermessung
Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8
31185 Söhlde
Telefon:
0 51 29 / 9 72 - 60

Fax:
0 51 29 / 9 72 - 13

Raum:
2, EG

E-Mail:

E-Mail:

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Leistungsbeschreibung

Sportstätten, Sportplätze sowie Sporthallen sind Eigentum der zuständigen Stelle, die auch die Vergabe von Hallenzeiten regelt.


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde, dem Landkreis, und der Stadt.


Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.


Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.


Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.


Rechtsgrundlage

Kommunale Satzung oder Benutzungsordnung


Fachlich freigegeben durch

AG Kommunenredaktion