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Bekanntmachung B Plan 13 Gewerbegebiet Kampweg 15.09.2017 


Erneute öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB

Aufgrund des § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414) in der zuletzt geltenden Fassung hat die Gemeinde Söhlde am 12.09.2017 die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Gewerbegebiet vor dem Kampweg“ (vorhabenbezogen gemäß § 12 BauGB) mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1A „Erster Kampweg“ und Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Der Planbereich befindet sich im Ortszentrum Hoheneggelsens zwischen der Hauptstraße (Bundessstraße 1) und dem nördlich parallel verlaufenden Kampweg. Er wird wie auf der nachfolgenden Karte im Maßstab 1:5.000 dar­gestellt begrenzt. Der nördlich angrenzende Bebauungsplan Nr. 1A „Erster Kampweg“ wird durch den vorliegenden Vorhabenbezogenen Bebauungsplan zu einem kleinen Teil überdeckt und seiner Rechtskraft insoweit aufgehoben. Der betroffene Bereich wird auf der Planzeichnung des Bebauungsplanes dargestellt.

170825 Bekanntmachung B Plan 13 Gewerbegebiet Kampweg

Ziel und Zweck der Planung

Die vorhabenbezogene Bebauungsplanung soll die Ansiedlung eines Lebens­mittelmarktes in der Ortsmitte Hoheneggelsens ermöglichen.

 

Aufgrund der erheblichen Ergänzung der Auswirkungsanalyse zur raumordnerischen Verträglichkeit und der zusätzlich vorgelegten Blendprognose wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 „Gewerbegebiet vor dem Kampweg“ mit Begründung, Vorhaben- und Erschließungsplan, Umweltbericht, Auswirkungsanalyse für die geplante Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes, Verkehrsuntersuchung, Schallgutachten, Blendprognose und umweltbezogenen Stellungnahmen

vom 26.09.2017 bis einschließlich 27.10.2017

im Rathaus der Gemeinde Söhlde, Bürgermeister-Burgdorf-Str. 8, 31185 Söhlde, während der Sprechzeiten

 

Montag 9.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr

Dienstag 9.00 bis 12.00 Uhr

Mittwoch geschlossen

Donnerstag 9.00 bis 12.00 Uhr

Freitag 9.00 bis 12.00 Uhr

erneut gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung bzw. –vorprüfung ist nicht erforderlich.

Zum Verfahren liegen in Bezug auf den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 13 „Gewerbegebiet vor dem Kampweg“ (vorhabenbezogen gemäß § 12 BauGB) mit Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 1A „Erster Kampweg“ zu den Schutzgütern:

- Mensch und Gesundheit

- Tiere und Pflanzen

- Geologie Boden

- Wasser

- Luft und Klima

- Landschaft

folgende Gutachten bzw. Untersuchungen vor:

- Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung

- raumordnerische Auswirkungsanalyse für die geplante Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes

- Verkehrsuntersuchung

- Schallgutachten

- Blendprognose

Umweltbezogene Stellungnahmen liegen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zu folgenden Themen vor:

1. Immissionsschutz, -problematik/ schädliche Umweltauswirkungen durch Licht, Luftverunreinigung und Lärm, UVP-Vorprüfung

2. Bodenschutz / Vermeidung schädlicher Bodenveränderungen, Schutz zukünftiger Grünflächen bei der Erschließung und Bauausführung vor Verdichtungen

3. Wasserschutz / Ableitung Niederschlagswasser, Abwasserbeseitigung, Baumpflanzungen im Trassenbereich von zu verlegenden Ver- und Entsorgungsleitungen

4. Grünflächenverlust, Begrünungsmängel

Der Entwurf mit Begründung und Umweltbericht sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen können von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich oder während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 13 unberücksichtigt bleiben.

Weiter wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Der Bürgermeister

 

Huszar