Hilfsnavigation




Rasenmähen 04.07.2017 


Speziell im Frühjahr und in den Sommermonaten wird meinen Kolleginnen und Kollegen im Rathaus oft die Frage gestellt, wann Rasenmähen erlaubt ist. Die zulässigen Betriebszeiten für Geräte und Maschinen (wie z.B. Rasenmäher) ergeben sich aus der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung).
Demnach dürfen z.B. Rasenmäher von montags bis samstags in der Zeit von 07.00 bis 20.00 Uhr genutzt werden. Eine Einschränkung der Betriebszeiten gilt lediglich für Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler. Diese dürfen von montags bis samstags nur in der Zeit von 09.00 bis 13.00 Uhr und 15.00 bis 17.00 Uhr genutzt werden.
Für Rückfragen steht Ihnen der Fachbereich I, Bürgerservice unter der Telefonnummer 05129 972 40 gern zur Verfügung.


Alexander Huszar, Bürgermeister