Hilfsnavigation




Ehrung von Ehepaaren zum 50-, 60- 65- und 70jährigen Ehejubiläum 04.01.2013 


(Söhlde) Ehejubilaren wird eine besondere Ehrung der Niedersächsischen Landesregierung, des Landkreises und der Gemeinde zuteil.

Um alle anfallenden Ehejubiläen zu erfassen und damit die erforderlichen Vorbereitungen für eine Ehrung getroffen werden können, wird gebeten, ein derartiges Ereignis möglichst vier Wochen vor dem Fest unter Vorlage einer Heiratsurkunde oder des Familienstammbuches bei der Gemeinde Söhlde, Bürgermeister-Burgdorf-Str. 8, 31185 Söhlde, anzuzeigen.