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Bebauungsplan Nr. 16 »Feuerwehr Söhlde« (Ortschaft Söhlde) 21.03.2022 


Bauleitplanung der Gemeinde Söhlde:
Bebauungsplan Nr. 16 „Feuerwehr Söhlde“ (Ortschaft Söhlde)
- Satzungsbeschluss
- Inkrafttreten

Der Rat der Gemeinde Söhlde hat in seiner Sitzung am 09.02.2022 den Bebauungsplan Nr. 16 "Feuerwehr Söhlde" (Ortschaft Söhlde) gem. § 10 Abs. 1 des BauGB vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) sowie gem. § 58 des Nds. Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17.12.2010, in der derzeit geltenden Fassung, als Satzung einschließlich der Begründung mit Umweltbericht beschlossen.

Wesentliches Ziel des Bebauungsplanes Nr. 16 „Feuerwehr Söhlde“ ist die Festsetzung einer „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit Zweckbestimmung Feuerwehr.

Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB, in der derzeit geltenden Fassung, bekanntgemacht.

Der räumliche Geltungsbereich umfasst Flächen im Norden von Söhlde, nördlich der "Bürgermeister-Burgdorf-Straße" (L 475) und nördlich des Rathauses Söhlde. Der Geltungsbereich ist im nebenstehenden Übersichtsplan (s. Anlage der Bekanntmachung) „schwarz“ umrandet.

Mit dieser Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Hildesheim tritt der Bebauungsplan Nr. 16 "Feuerwehr Söhlde" in Kraft.

Der Bebauungsplan Nr. 16 "Feuerwehr Söhlde" sowie die Begründung mit Umweltbericht können im Rathaus der Gemeinde Söhlde, Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8, während der folgenden Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden.

Öffnungszeiten:

Montag  von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Dienstag  von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag  von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Freitag  von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Über den Inhalt des Bebauungsplanes Nr. 16 „Feuerwehr Söhlde“ kann Auskunft verlangt werden. Nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel. 05129 / 972 – 60) können die Planungsunterlagen auch außerhalb der Öffnungszeiten eingesehen werden. Ebenso kann der Plan auf der Internetseite der Gemeinde Söhlde (www.soehlde.de) eingesehen werden.

Wichtiger Hinweis zur Einsichtnahme während der Corona-Pandemie
Eine Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 05129/972-0) oder auf Anfrage per E-Mail (gemeinde@soehlde.de) möglich. Beim Betreten der Verwaltung besteht eine Maskenpflicht, d. h. es muss ein Mund-Nasenschutz getragen werden, und es muss ein Sicherheitsabstand von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten werden.

Bebauungsplan Nr. 16 »Feuerwehr Söhlde« (Ortschaft Söhlde)

Auf die nachfolgend genannten Rechtsfolgen wird gem. § 215 Abs. 2 BauGB (v. 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) hingewiesen.
Unbeachtlich werden

  1. eine nach § 214 Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 16 “Feuerwehr Söhlde” schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), über die Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche nach §§ 39-42 BauGB und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen bei nicht fristgerechter Geltendmachung wird ebenfalls hingewiesen.

Söhlde, den 17.03.2022

Marienfeldt

Bürgermeister