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Genehmigung der 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Söhlde (Ortschaft Feldbergen) / Inkrafttreten 21.03.2022 


Bauleitplanung der Gemeinde Söhlde:
Genehmigung der 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Söhlde (Ortschaft Feldbergen) / Inkrafttreten

Die vom Rat der Gemeinde Söhlde in seiner Sitzung am 13.10.2021 einschließlich Begrün-dung und Umweltbericht beschlossene 29. Änderung des Flächennutzungsplans wurde vom Landkreis Hildesheim mit Verfügung vom 18.01.2022 (Az. (910) 15-11-50) gemäß § 6 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) genehmigt.

Der räumliche Geltungsbereich der 29. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst Flächen im Westen von Feldbergen, westlich der Straße „Unter den Weiden“ und nördlich des Bolzplatzes.
Der Geltungsbereich der 29. Änderung des Flächennutzungsplans ist im nebenstehenden Übersichtsplan mit schwarzer Umrandung gekennzeichnet.

Mit der Bekanntmachung der Genehmigung im Amtsblatt für den Landkreis Hildesheim wird die 29. Änderung des Flächennutzungsplans wirksam.

Die 29. Änderung des Flächennutzungsplans sowie die Begründung mit Umweltbericht und zusammenfassender Erklärung können im Rathaus der Gemeinde Söhlde, Bürgermeister-Burgdorf-Straße 8, während der folgenden Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden:

Öffnungszeiten:

Montag  von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr

von 14.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Dienstag  von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag  von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Freitag  von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr


Über den Inhalt der 29. Änderung des Flächennutzungsplanes kann von jedermann Auskunft verlangt werden. Nach vorheriger telefonischer Absprache (Tel. 05129/ 972-60) können die Planungsunterlagen auch außerhalb der Öffnungszeiten eingesehen werden. Ebenso kann der Plan auf der Internetseite der Gemeinde Söhlde (www.soehlde.de) eingesehen werden.

Wichtiger Hinweis zur Einsichtnahme während der Corona-Pandemie
Eine Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung ist nur nach telefonischer Terminvereinbarung (Tel. 05129/972-0) oder auf Anfrage per E-Mail (gemeinde@soehlde.de) möglich. Beim Betreten der Verwaltung besteht eine Maskenpflicht, d. h. es muss ein Mund-Nasenschutz getragen werden, und es muss ein Sicherheitsabstand von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten werden.

Genehmigung der 29. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Söhlde


Auf die nachfolgend genannten Rechtsfolgen wird gem. § 215 Abs. 2 BauGB (v. 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) hingewiesen:
Unbeachtlich werden

  1. eine nach § 214 Abs. 1, Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften
  2. (nicht zutreffend)
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung der 29. Änderung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.


Söhlde, den 17.02.2022


Marienfeldt
Bürgermeister