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Wahlbekanntmachung anlässlich der Kommunalwahlen am 12.09.2021 24.06.2021 


Änderung der §§ 21 Abs. 9 Satz 2 und 45 d Abs. 3 Satz 2 NKWG;
hier: Anzahl der einzureichenden Unterstützungsunterschriften

Unter Hinweis auf meine am 30.04.2021 erfolgten Wahlbekanntmachungen nach §§ 16 und 45 b Abs. 4 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) mache ich folgende Rechtsänderung öffentlich bekannt:

Der Nds. Landtag hat in seiner Sitzung am 10.06.2021 in § 52 d NKWG (Sonderregelung für die Wahlen der Abgeordneten und die Direktwahlen am 12.09.2021) abschließend die Änderung der §§ 21 Abs. 9 Satz 2 und 45 d Abs. 3 Satz 2 NKWG beschlossen.

Diese Änderung wurde am 18.06.2021 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt (Nds. GVBl., Seite 368) veröffentlicht und hat am 19.06.2021 Rechtskraft erlangt.

Nach der neuen gesetzlichen Regelung ist die folgende Anzahl von Unterstützungsunterschriften für die Wahl der Vertretung (Rat der Gemeinde Söhlde sowie die Ortsräte im Gemeindegebiet) und für die Direktwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters erforderlich

  • für die Wahl des Rates der Gemeinde Söhlde sowie der Wahl der Ortsräte Hoheneggelsen und Söhlde von 8 Wahlberechtigten des jeweiligen Wahlbereiches
  • für die Wahl der Ortsräte in den Ortschaften Bettrum, Feldbergen, Groß Himstedt, Klein Himstedt, Mölme, Nettlingen und Steinbrück von 4 Wahlberechtigten der betreffenden Ortschaft
  • für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Gemeinde Söhlde von 20 Wahlberechtigten des Wahlgebietes

Alle übrigen Regelungen in meinen o.g. Wahlbekanntmachungen bleiben unberührt.

Söhlde, 24.06.2021

Wöhleke