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22. Änderung der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen (AEB) des Wasserverbandes Peine 14.12.2011 


(Söhlde) Bekanntmachung

Die Verbandsversammlung des Wasserverbandes Peine hat in ihrer Sitzung am 09.12.2011 beschlossen, die Allgemeinen Entsorgungsbedingungen (AEB) ab 01.01.2012 wie folgt zu ändern:

22. Änderung der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen (AEB) des Wasserverbandes Peine

Artikel 1

Die Anlage D zu den Allgemeinen Entsorgungsbedingungen (AEB) des Wasserverbandes Peine wird wie folgt geändert:

Anlage D Abwasserentgelte

 

D 5 Gemeinde Söhlde  
D 5.1 Das Abwasserentgelt beträgt je m³ Abwasser 5,20 €/m³
D 5.2 Das Grundentgelt beträgt für jeden vorhandenen Abwasseranschluss 96,00 €/Jahr
Artikel 2

Vorstehende Änderungen der Allgemeinen Entsorgungsbedingungen treten mit Wirkung vom 01.01.2012 in Kraft.


Peine, 09.12.2011

Wasserverband Peine

gez. Baas, Verbandsvorsteher

Die Allgemeinen Entsorgungsbedingungen (AEB) können beim Wasserverband Peine, Horst 6, 31226 Peine, eingesehen oder bei Bedarf schriftlich angefordert werden.