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Hinweise und Informationen für Hundebesitzer zum Verhalten in der Natur; Leinenzwang während der Brut- und Setzzeit 08.04.2015 


(Söhlde) Hinweise und Informationen für Hundebesitzer zum Verhalten in der Natur; Leinenzwang während der Brut- und Setzzeit

Gemäß § 33 des Niedersächsischen Gesetzes über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG), gelten u.a. folgende Regelungen:

„In der freien Landschaft ist jede Person verpflichtet, dafür zu sorgen, dass ihrer Aufsicht unterstehende Hunde

  • nicht streunen oder wildern und
  • in der Zeit vom 1. April bis zum 15. Juli (allgemeine Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit) an der Leine geführt werden, es sei denn, dass sie zur rechtmäßigen Jagdausübung, als Rettungs- oder Hütehunde oder von der Polizei, dem Bundesgrenzschutz oder dem Zoll eingesetzt werden oder ausgebildete Blindenführhunde sind.“

 

Dieser Leinenzwang ist erforderlich, da in fast jedem Hund noch ein Jagdtrieb vorhanden ist. Nur wenige Hunde, auch wenn sie sich in Rufweite des verantwortlichen Hundehalters befinden, lassen sich von der Verfolgung plötzlich aufstehenden Wildes abhalten. Die natürliche Fluchtdistanz der in der freien Landschaft oder im Wald lebenden Tiere wird durchbrochen. Dieses kann dazu führen, dass bei längeren und häufigen Störungen z.B. die Gelege heimischer Bodenbrüter absterben.