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Neues Niedersächsisches Gaststättengesetz (NGastG) seit dem 01.01.2012 01.01.2012 


(Söhlde) Das Gaststättengesetz (GastG) wurde am 01.01.2012 durch das Niedersächsische Gaststättengesetz (NGastG) abgelöst.
Die vorübergehende Gaststättenerlaubnis (Gestattung) gibt es nicht mehr. Vielmehr sind nach dem neuen NGastG Veranstaltungen, bei denen Getränke und/oder Nahrungsmittel verkauft oder ausgeschenkt werden als vorübergehendes Gaststättengewerbe bei der Gemeinde Söhlde anzuzeigen. Das gilt auch, wenn keine alkoholischen Getränke verkauft oder ausgeschenkt werden. Das vorübergehende Gaststättengewerbe ist vier Wochen vorher bei der Gemeinde Söhlde anzuzeigen. Es darf nur noch der vorgeschriebene Vordruck für die Anzeige verwendet werden, welcher zum Download hier zur Verfügung steht.
Sämtliche von dieser Regelung betroffenen Veranstaltungen sind mit dem vorgeschriebenen Vordruck anzuzeigen. Die gesetzlich vorgeschriebene Frist von 4 Wochen ist unbedingt einzuhalten. Gerne können Sie auch persönlich im Rathaus die Anzeige aufgeben. Als Ansprechpartner/in stehen Frau Haupt, Herr Pohl und Herr Schridde, Telefon 05129/972-40, 33 und 31 für Sie zur Verfügung.

Der Bürgermeister, Bender